Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

 

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.

 

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.

 

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.

 

Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

 

aus: "Bistumslexikon", Bistum Münster

 

Zur Zeit ist der Kirchenvorstand wie folgt besetzt:

 Pfarrer H. Plaßmann, Vorsitzender Herr R. Elsebusch
 Herr W. Leuker, stellv. Vorsitzender          Herr F. Mönkediek
 Frau Dr. B. Balbach Herr J. Plate
 Frau M. Böcker Herr A. Nienhaus
 Herr K.-H. Wegener Herr W. Honrath
 Herr F. Benker Herr H. Krampe
 Herr E. Korbmacher Herr D. Gehling
 Herr I. Bonsiepe Herr F. Menker
 Diakon J. Korthues Herr J. Elpers
 Vertreter des Pfarrgemeinderates: Frau A. Vortkamp 

Neuer Kirchenvorstand nimmt Arbeit auf

Auf dem Foto fehlt W. Honrath. Zusätzlich zu sehen ist H. Gewering, Leiter der Zentralrendantur der Dekanate Ahaus & Vreden (Foto: H. Wilp)

 

Im Kirchenvorstand gibt es folgende Aufgabenverteilung:

Erster Vorsitzender: Pfr. H. Plaßmann

Stellvertretender Vorsitzender: W. Leuker

Bauausschuss: K.-H. Wegener, J. Elpers, W. Honrath, D. Gehling, F. Menker

Liegenschaftsausschuss: H. Krampe, F. Mönkediek

Heimbeirat Pfarrheim/Jugendheim: A. Nienhaus, W. Honrath, D. Gehling, Pfr. H. Plaßmann, Diakon J. Korthues

Kindergarten-/Personalausschuss:

  - Kindergarten St. Marien: Dr. B. Balbach

  - Kindergarten St. Hildegard: Dr. B. Balbach

  - Kindergarten St. Nikolaus: I. Bonsiepe

  - Kindergarten St. Josef: E. Korbmacher

  - Kindergarten St. Josef, Graes: J. Plate, M. Böcker

Rechnungsprüfungsausschuss: E. Korbmacher, A. Nienhaus, J. Plate

Caritasausschuss: A. Nienhaus, H. Krampe (Vertreter)

Dienstgeberbeauftragter: K.-H. Wegener

Friedhofsausschuss/Friedhof Graes: M. Böcker, F. Benker

Windkraftanlage: F. Mönkediek

Koordinierungsausschuss: H. Krampe, F. Mönkediek (Vertreter)

Vertreter des Kirchenvorstandes im Pfarrgemeinderat: I. Bonsiepe

Ausschuss Kirchenmusik: R. Elsebusch, W. Leuker, I. Bonsiepe

 

Auch die Kirchenvorstandssitzungen beginnen in der Regel mit einem Gebet oder geistlichen Impuls (Foto: H. Wilp)

Gebet zu Anfang der Sitzung