In Gottesdiensten sind ab heute FFP2- oder OP Masken zu tragen

Solche OP- oder FFP2-Masken sind ab 25. Januar Mindestanforderung für Gottesdienstbesucher.

Solche OP- oder FFP2-Masken sind ab 25. Januar Mindestanforderung für Gottesdienstbesucher.

Ab 25. Januar 2021 besteht in den Gottesdiensten die Pflicht, FFP2- oder OP-Masken zu tragen (sog. medizinische Masken). Diese Verpflichtung gilt nur während der Gottesdienste, auch am Platz. Sie gilt nicht für den Besuch einer Kirche oder eines Gotteshauses außerhalb der Gottesdienstzeiten. Hier reicht weiterhin das Tragen einer sog. Alltagsmaske.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch bei Beerdigungsgottesdiensten in Kirchen oder Trauerhallen oder anderen geschlossenen Räumen, nicht aber bei Beerdigungsgottesdiensten und den „eigentlichen“ Beerdigungen im Freien. Auch hier genügen die sog. Alltagsmasken.

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