Der Kirchenvorstand

Am 7. November 2021 haben die Wahlen zum Kirchenvorstand stattgefunden. Bei dieser Wahl wurde die Hälfte des Kirchenvorstandes für eine 6-jährige Amtszeit neu gewählt:

Dr. Barbara Balbach, Felix Büter, Silvia de Boer, Barbara Groten, Johannes Plate, Prof. Dr. Franz-Peter Schmickler, Kristina Teriet und Bernhard Vennekötter.

Um eine kontinuierliche Arbeit im Kirchenvorstand zu ermöglichen, wird hier jeweils alle drei Jahre die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt. Folgende acht Personen sind noch für die kommenden drei Jahre gewählt und bilden zusammen mit den neuen Mitgliedern den Kirchenvorstand:

Birgit Levi, Franz-Josef Schulze Ameling, Inga ter Horst, Winfried Terwolbeck, Gregor Thesing, Peter Thiemann, Anneliese Vortkamp und Ludger Witte.

Ebenfalls im Kirchenvorstand vertreten ist Herr H. Gewering (Leiter der Zentralrendantur Ahaus-Vreden).

Weiterhin nimmt unser Verwaltungsreferent, Herr N. Göckener, an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teil. 

Frau J. Brüggemann (Verbundleitung) erstattet in jeder Sitzung Bericht aus dem Bereich unserer fünf Tageseinrichtungen für Kinder.

Die Kirchenvorstandssitzungen beginnen stets mit einem Gebet oder geistlichen Impuls.

Der Kirchenvorstand trifft sich im Jahr zu neun bis zehn Sitzungen, jeweils am Montag, in der Zeit von 18 bis 20 Uhr. Hinzu kommen die unterschiedlichen Ausschuss- und Kindergarten-Termine.

Der Auftrag des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.

Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.


aus: "Bistumslexikon", Bistum Münster

Aufgabenverteilung im Kirchenvorstand

  • Erster Vorsitzender:
    Pfarrer Stefan Jürgens
     
  • Stellvertretender Vorsitzender:
    F. Büter
     
  • Bauausschuss:
    F. Büter, J. Plate, G. Thesing, P. Thiemann, F.-P. Schmickler, B. Vennekötter
     
  • Liegenschaftsausschuss / Windkraft:
    B. Vennekötter, F. Schulze Ameling
     
  • Heimbeirat Pfarrheim/Jugendheim:
    K. Teriet und I. ter Horst (St. Josef Ahaus), D. Gehling (St. Josef Graes). B. Groten (St. Marien)
     
  • Kindergarten-/Personalausschuss:
    Dr. B. Balbach, S. de Boer, I. ter Horst, B. Groten, K. Teriet, A. Vortkamp
     
  • Finanzausschuss:
    Dr. B. Balbach, F. Büter, J. Plate
     
  • Dienstgeberbeauftragter:
    W. Terwolbeck
     
  • Friedhofsausschuss/Friedhof Graes:
    B. Levi, J. Plate, A. Vortkamp
     
  • Vertretung im Verbandsausschuss:
    Pfr. S. Jürgens, F. Büter, A.Vortkamp 
     
  • Vertreter des Kirchenvorstandes im Pfarreirat:
    P. Thiemann, A. Vortkamp
     
  • Ausschuss Kirchenmusik:
    W. Terwolbeck
     
  • Jugendförderverein St. Josef Ahaus:
    B. Levi
  • Jugendförderverein St. Josef Graes:
    J. Plate