Datenschutz

Widerrufsrecht

Hiermit wird auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, das den Betroffenen gegen die Bekanntmachung besonderer Ereignisse (z.B. Ehejubiläen, Messintentionen, Sterbefälle usw.) in kirchlichen Ankündigungen (Kirchenzeitung, Pfarrnachrichten, Aushänge) zusteht.

Es wird auf dieses Widerspruchsrecht besonders hingewiesen, da nur bei einem ausdrücklichen Widerspruch eine Veröffentlichung (in gedruckter Form auf Papier) seitens der Pfarrei unterbleiben muss.

Eine Veröffentlichung auf unserer Homepage bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung.

(FÖ)